Rechtsschutzversicherung

Schnell kann man in eine missliche Lage geraten und muss sein Recht verteidigen. Das kann aber schnell teuer werden, insbesondere dann, wenn ein Anwalt einschreiten muss bzw. der Fall vor Gericht landet. Verliert man dann noch den Streit vor Gericht, dann muss man 70 Prozent der Gerichtskosten tragen, zudem kommen die Anwaltskosten und eventuelle Gutachterkosten. Wer ganz viel Pech hat, darf den gegnerischen Anwalt ebenfalls noch abzahlen. Damit das kein Albtraum wird, gibt es die Rechtschutzversicherung. Viele sind noch immer nicht abgesichert, aber ein Blick auf die Kosten, die entstehen könnten, reicht aus, um sich das mit der Rechtschutzversicherung noch einmal zu überlegen.

Private Rechtschutzversicherung

Die Rechtschutzversicherung unterteilt sich in mehrere Rechtslagen. Darunter fällt auch die private Rechtschutzversicherung. Hierunter fallen Dinge, wie Nachbarschaftskonflikte oder auch Probleme mit dem Vermieter. Ebenso kann die private Rechtschutzversicherung genutzt werden, wenn der Urlaub nicht so prickelnd war und man sein Geld zurückfordern möchte, wegen erheblicher Mängel im Hotel. Für eine Kostendarstellung, was ein privater Rechtsstreit kosten könnte, wird als Beispiel ein Nachbarschaftsstreit angesetzt. Der Nachbar feiert einmal wieder zu viel und man möchte gerichtlich etwas dagegen unternehmen. Der Streitwert liegt hier bei 4000 Euro. In der ersten Instanz kommen 1630 Euro an Kosten auf einen zu. Geht es durch einen Widerspruch in die zweite Instanz, folgen weitere 2100 Euro. Das ergibt Gesamtkosten von 3330 Euro. Bei einer Rechtschutzversicherung würden so gut wie keine Kosten auf einen zukommen, außer es gibt einen Selbstbehalt.

Berufliche Rechtschutzversicherung

Auch im Beruf kann es zu diversen Problemen kommen. Wegen Betriebsaufgabe wird man vom Arbeitgeber entlassen. Wie kann man sich wehren? Gibt es einen Schadensersatz dafür? Auch in diesen Fragen kann die Rechtschutzversicherung zum einen beraten und zum anderen auch vor Gericht weiterhelfen. Ohne Versicherung gibt es in der 1. Instanz bei einem Streitwert von 6.300 Euro Kosten in Höhe von 1.700 Euro. Legt der Arbeitgeber Widerspruch ein, dann kommen in der 2. Instanz erneut Kosten in Höhe von 3800 Euro auf einen zu. Gesamtkosten liegen dann bei 5.500 Euro. Viel Geld, die man oft nicht hat.

Was Sie bei der Rechtsschutzversicherung beachten sollten